Der „Reichskunstwart“ – 1919 von der Weimarer Nationalversammlung als zentrales kulturpolitisches Amt für die Republik beschlossen. Von 1920 bis zur Auflösung 1933 waren die Behörde und ihr Leiter Edwin Redslob (1884-1973) für die Staatssymbolik des Deutschen Reiches verantwortlich. Gemeinsam mit den Künstlern der Moderne choreografierte der „Reichskunstwart“ das Erscheinungsbild und die Selbstdarstellung der Nation. Er veranstaltete Wettbewerbe für die Gestaltung von Reichsadlern, Flaggen, Siegeln, Banknoten und Briefmarken. Er betreute das „Reichsehrenmal für die Gefallenen des Weltkrieges“ und die Staatsarchitektur. Er organisierte Verfassungs- und Staatsfeste, darunter die Begräbnisfeiern für Friedrich Ebert, Walther Rathenau, Gustav Stresemann oder das Goethe-Jahr 1932.
Die Institutionsgeschichte des „Reichskunstwarts“ lebt vom dramatischen Gefälle zwischen ästhetischem Ideal und der gesellschaftlichen Wirklichkeit seiner Zeit. Sie lebt vom inneren Widerspruch zwischen „Kulturnation“ und föderalistischer „Kulturhoheit der Länder“, vom Kampf zwischen Moderne und Tradition, vom Verlust verbindlicher Codes und Zeichen, aber auch von der Persönlichkeit des Amtsinhabers Edwin Redslob.
Der vorliegende Band dient als fundierte Einführung in die deutsche Kulturpolitik der Moderne. Die dreizehn Aufsätze werden durch ausgewählte Quellentexte ergänzt, darunter Beiträge von Walter Gropius, Kurt Tucholsky und Heinrich Mann.