A Einführung (S. 10-11)
Zeugnisse sind nicht alles, aber ohne Zeugnis ist alles nichts. So ähnlich könnte die Antwort auf die Frage lauten, wie bedeutsam Arbeitszeugnisse bei der Bewerbung eines Arbeitnehmers sind. Eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erhält ein Bewerber nach Vorlage und Überprüfung seiner Bewerbungsunterlagen. Neben dem Bewerbungsanschreiben und dem Lebenslauf kommt es in dieser Bewerbungsphase im Wesentlichen auf die vorgelegten Arbeitszeugnisse an.
Sind die vorliegenden Arbeitszeugnisse im Verhältnis zu den Mitbewerbern unterdurchschnittlich, hat der betreffende Bewerber kaum Chancen, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden und hierbei den Personalchef persönlich davon zu überzeugen, dass er der geeignete Bewerber für die zu besetzende Stelle ist. Selbst wenn die vorliegenden Arbeitszeugnisse nicht in allen Punkten überzeugen, kann ein Bewerber aufgrund des persönlichen Eindruckes, den er hinterlässt, gegenüber Bewerbern mit besseren Arbeitszeugnissen bevorzugt werden.
Für die Entscheidung über die Einladung zum Bewerbungsgespräch stellen die Zeugnisse in der Regel jedoch die bedeutsamste Beurteilungsgrundlage dar. Schlechte Zeugnisse können dazu führen, dass der weitere Berufsweg eines Arbeitnehmers erheblich behindert und er lange arbeitslos wird. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass der Art und Weise der Zeugnisausstellung zunehmend mehr Bedeutung zukommt und Arbeitnehmer häufig die ihnen erteilten Arbeitszeugnisse beanstanden und ihren (vermeintlichen) Anspruch auf Berichtigung des Zeugnisses auch vor den Arbeitsgerichten geltend machen. Für die Personalabteilung kann ein Zeugnisberichtigungsverfahren vor dem Arbeitsgericht mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden sein.
Falls Beschäftigte aus dem Betrieb als Zeugen für die Beurteilungen der Leistungen und des Verhaltens des Arbeitnehmers vor Gericht aussagen müssen, kann dies zu Irritationen bei den als Zeugen geladenen Beschäftigten und zu unerwünschten Störungen des Betriebsklimas führen. Außerdem ist der Erfolg vor dem Arbeitsgericht für den Arbeitgeber ungewiss. Der vorliegende Band verfolgt deshalb das Ziel, den Zeugnisaussteller über den rechtlichen Hintergrund des Arbeitszeugnisses zu informieren, ihm die Analyse von Arbeitszeugnissen von Bewerbern zu erleichtern und praktische Hilfestellung beim Aufbau und der Formulierung von Zeugnissen unter Verwendung von Textvorschlägen als Textbausteinen – wo dies sinnvoll ist – zu geben. Dadurch soll der Zeugnisaussteller in die Lage versetzt werden, Arbeitszeugnisse den gerichtlichen Anforderungen entsprechend sicher und schnell zu formulieren und arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse zu vermeiden.